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Elektronischer Zahlungsdienst für Bestattungskosten

Eine der Verfahren, die in letzter Zeit modifiziert wurden und den bürokratischen Teil einer Zeremonie betreffen, ist die Art und Weise der Zahlung der Bestattungskosten. Mit der fachkundigen Unterstützung der Buchhaltungsfirma “Logistor” präsentieren wir Ihnen kurz die grundlegenden Parameter des Ministerialbeschlusses.

Das Dokument

a) Das Bestattungsinstitut, das die Zeremonie übernommen hat, stellt eine Rechnung für die Ausgaben aus, mit der Sozialversicherungsnummer (AMKA) des Verstorbenen und den persönlichen Identifikationsnummern (AMKA und AFM) des Anspruchsberechtigten.

b) Das Dokument wird über den Abschnitt „Bestattungskostenbelege“ des elektronischen Systems des Sozialversicherungsamtes (e-ΕΦΚΑ) eingereicht (anstelle einer elektronischen Rechnung kann bis zum 31. Dezember 2020 auch eine digitalisierte Version einer handschriftlichen Rechnung eingereicht werden).

Der Antragsteller

a) Stellt den Antrag auf Erstattung der Bestattungskosten beim e-ΕΦΚΑ.

b) Muss im e-ΕΦΚΑ folgendes angeben: 1) Die Zugangsdaten zum Taxisnet, 2) die Sozialversicherungsnummer (AMKA) und die Steuernummer (AFM) des Verstorbenen, 3) seine persönliche Sozialversicherungsnummer (AMKA) und Steuernummer (AFM), 4) eine gültige Bankkontonummer, auf die er (Mit-)Inhaber ist, 5) eine aktive E-Mail-Adresse und 6) ein Familienstandszeugnis.

c) Gibt eine einfache eidesstattliche Erklärung ab, dass er sich um die Zeremonie gekümmert hat und kein Recht hat, die Bestattungskosten von einer anderen inneren oder äußeren Stelle einzufordern.

Der Betrag

a) Wird basierend auf den Daten des elektronischen Antrags und den Ergebnissen der Überprüfungen berechnet.

b) Die Zahlungsentscheidung wird in Echtzeit elektronisch ausgestellt.

c) Der zu zahlende Betrag wird nicht von etwaigen Versicherungsschulden beeinflusst.

*Die Zahlung der Bestattungskosten für Rentner und Versicherte des e-ΕΦΚΑ wird durch den Ministerialbeschluss ermöglicht (21919/7423/Β’/2272/14.06.2020).